Jüngstensegelschein
Ist ein freiwilliger Verbandsführerschein für Jugendliche zwischen 7 und 11 Jahren, zum Führen von Segeljollen bis 12 qm in einem begrenzten Revier unter Aufsicht.
Segelgrundschein
Ist ein freiwilliger Verbandsführerschein für das erste Kennen lernen des Segelsports. Mindestalter 12 Jahre.
Bodenseeschifferpatent
Ist ein amtlicher Führerschein für Fahrzeuge über 12 qm Segelfläche und mehr als 6 PS Motorleistung, welcher von den Landratsämtern ausgestellt wird. Mindestalter Segeln 14 Jahre, Motor 18 Jahre. Zum Bodenseeschifferpatent erhalten Sie nach bestandener Prüfung zusätzlich per Umschreibung den Sportbootführerschein Binnen. Ein Antragsformular legt das Landratsamt dem Patent bei. Durch Ablegen einer kleinen zusätzlichen Navigationsprüfung wird die Motorpraxis für den Sportbootführerschein-See anerkannt.
Sportbootführerschein-See
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). Prüfung wird in Theorie und Praxis abgenommen.
Er ist Voraussetzung für alle weiteren Befähigungsnachweise. Mindestalter 16 Jahre.
SKS-Schein
Der Geltungsbereich für den Sportküstenschifferschein umfasst alle Küstengewässer innerhalb des 12-Seemeilenbereichs. Obwohl staatlich nicht zwingend vorgeschrieben, verlangen Vercharterer im In- und Ausland - u.a. aus versicherungstechnischen Gründen - den Sportküstenschifferschein. Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung. Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich erforderlich. Mit diesem Schein weisen Sie navigatorische Kenntnisse u. seglerische Fertigkeiten nach, die Sie während praktischer Erfahrungstörns an Bord einer Yacht im Küstenbereich erworben haben. Mindestalter 16 Jahre.
SSS-Schein
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein erwerben. Da es sich bei diesem Schein um einen qualitativ hochwertigen Befähigungsnachweis handelt, sind gegebenenfalls vorher mit dem
Sportbootführerschein-See oder SKS-Schein Erfahrungen zu sammeln.
Küstengewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung. Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter erforderlich.
Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein-Verordung abgenommen.
SHS-Schein
Der Sporthochseeschifferschein ist ein amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Themenschwerpunkt der rein theoretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation. Bezüglich der Prüfungsmöglichkeiten wird auf den vorstehenden Absatz verwiesen.
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate (SRC)
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.